Rechtsanwaltskanzlei Thorsten Seeger
Kurzbiografie Rechtsanwalt Thorsten Seeger
 

Zulassungen und Vertretungsberechtigungen:

Seit dem 01. Juni 2007 gibt es die duale Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und bei einem Gericht nicht mehr. Das Gesetz kennt jetzt, mit Ausnahme der Zulassung beim Bundesgerichtshof, nur noch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Jeder Rechtsanwalt ist also mit seiner Zulassung bei allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland, außer dem Bundesgerichtshof, vertretungsbefugt.

 

Zur Person und Tätigkeitsprofil:

  • Jahrgang 1960
  • seit 1990 Rechtsanwalt
  • Arbeitsrecht, Datenrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht
  • Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz und im Versicherungsrecht
  • 2003 bis 2011 im Fachanwaltsausschuss für Versicherungsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen
  • 2006 und 2007 im gemeinsamen Fachanwaltsausschuss für Gewerblichen Rechtsschutz der Rechtsanwaltskammern Thüringen, Frankfurt am Main, Hamm und Kassel
  • 2013 bis 2015 Vorstandsmitglied der Bezirksgruppe Mitte-Ost der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
  • Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV)